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Abbildung Model E-208 GTi
Für dieses Fahrzeug liegen vom Hersteller noch keine verbindlichen Verbrauchs- und Emissionswerte vor, das Fahrzeug ist noch nicht zum Kauf erhältlich.
Abbildung Model EUNIQ 6
MAXUS EUNIQ 6 Limited, 70 kW-Batterie, 130 kW (177 PS): WLTP-Werte*: Stromverbrauch (kombiniert): 21,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (Kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite (kombiniert): 354 km.
Abbildung Model T90 EV
MAXUS T90 EV 132 kW (177 PS), 89 kWh-Batterie: WLTP-Werte*: Stromverbrauch (kombiniert): 26,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km: CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite (kombiniert): 330 km.
Abbildung Model T60 MAX
MAXUS T60 MAX AWD - Diesel - Automatikgetriebe, 160 kW (215 PS): WLTP-Werte*: Kraftstoffverbrauch – Diesel (kombiniert): 5,3 l/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 120 g/km; CO₂-Klasse (CO₂ Emission kombiniert): D.
Abbildung Model eTERRON
MAXUS eTERRON 9 Lektor - AWD, 102 kW-Batterie, 330 kW (443 PS), Stromverbrauch (kombiniert): 26.7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse (kombiniert): A; Elektrische Reichweite: 430 km.
Abbildung Model T03
LEAPMOTOR T03, 70 kW (95 PS): WLTP-Werte*: Energieverbrauch (kombiniert): 16,3 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert) 0 g/km; CO₂-Klasse: A, elektrische Reichweite (kombiniert): 265 km.
Abbildung Model T03 City by Irmscher
LEAPMOTOR T03, 70 kW (95 PS): WLTP-Werte*: Energieverbrauch (kombiniert): 16,3 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert) 0 g/km; CO₂-Klasse: A, elektrische Reichweite (kombiniert): 265 km.
Abbildung Model B05
Für dieses Fahrzeug liegen vom Hersteller noch keine verbindlichen Verbrauchs- und Emissionswerte vor, das Fahrzeug ist noch nicht zum Kauf erhältlich.
Abbildung Model B03X
Für dieses Fahrzeug liegen vom Hersteller noch keine verbindlichen Verbrauchs- und Emissionswerte vor, das Fahrzeug ist noch nicht zum Kauf erhältlich.

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Tur­bo-Abschrei­bung für E‑Autos: So spa­ren Unter­neh­men jetzt rich­tig Steu­ern

Die Bundesregierung hat mit einem neuen Investitionssofortprogramm ein starkes Signal für die Elektromobilität gesetzt. Seit dem 19. Juli 2025 ist das Gesetz in Kraft – mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. Juli 2025. Es ermöglicht Unternehmen, erhebliche Steuervorteile beim Kauf von Elektrofahrzeugen zu nutzen – und das gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für gebrauchte E-Fahrzeuge.

Was ist neu?

Mit der soge­nann­ten Tur­bo-Abschrei­bung will der Staat Anrei­ze schaf­fen, den Fuhr­park auf kli­ma­freund­li­che Antrie­be umzu­stel­len. Das Beson­de­re: Auch gebrauch­te Elek­tro­fahr­zeu­ge, die zwi­schen Juli 2025 und Dezem­ber 2027 ange­schafft wer­den und zum Anla­ge­ver­mö­gen des Unter­neh­mens zäh­len, kön­nen nun deut­lich schnel­ler abge­schrie­benwer­den als bis­her.

So funk­tio­niert die neue Abschrei­bung

Statt der her­kömm­li­chen linea­ren Abschrei­bung über 6 oder mehr Jah­re erlaubt das neue Modell eine degres­si­ve Abschrei­bung mit hohen Anfangs­sät­zen. Kon­kret sieht der Abschrei­bungs­ver­lauf wie folgt aus:

  • 75 % der Anschaf­fungs­kos­ten im Jahr der Anschaf­fung
  • 10 % im ers­ten Fol­ge­jahr
  • 5 % im zwei­ten und drit­ten Fol­ge­jahr
  • 3 % im vier­ten Fol­ge­jahr
  • 2 % im fünf­ten Fol­ge­jahr

Bei­spiel­rech­nung

Ein Unter­neh­men kauft im August 2025 ein gebrauch­tes E‑Auto für 40.000 €. Die Abschrei­bung ver­teilt sich dann wie folgt:

  • 2025: 30.000 € (75 %)
  • 2026: 4.000 € (10 %)
  • 2027: 2.000 € (5 %)
  • 2028: 2.000 € (5 %)
  • 2029: 1.200 € (3 %)
  • 2030: 800 € (2 %)

👉 Ins­ge­samt: 100 % in nur sechs Jah­ren – mit dem Groß­teil direkt im ers­ten Jahr.

Vor­tei­le für Unter­neh­men

Liqui­di­täts­vor­tei­le durch hohe Abschrei­bung gleich zu Beginn
Nied­ri­ge­re Steu­er­last bereits im Jahr der Anschaf­fung
För­de­rung nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät im Betrieb
Auch pri­va­te Nut­zung wird steu­er­lich erleich­tert

Fazit: Jetzt inves­tie­ren lohnt sich!

Die neue Rege­lung ist ein attrak­ti­ves Instru­ment für Unter­neh­men, die auf nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät set­zen und gleich­zei­tig steu­er­lich pro­fi­tie­ren möch­ten. Dank der rück­wir­ken­den Gül­tig­keit ab Juli 2025 kön­nen auch bereits getä­tig­te Anschaf­fun­gen erfasst wer­den. Wer also noch in die­sem Jahr inves­tiert, sichert sich die vol­len Vor­tei­le der Tur­bo-Abschrei­bung.

Quel­le: Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen, Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm für kli­ma­freund­li­che Wirt­schaft, ver­öf­fent­licht am 19. Juli 2025