Was ist neu?
Mit der sogenannten Turbo-Abschreibung will der Staat Anreize schaffen, den Fuhrpark auf klimafreundliche Antriebe umzustellen. Das Besondere: Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden und zum Anlagevermögen des Unternehmens zählen, können nun deutlich schneller abgeschriebenwerden als bisher.
So funktioniert die neue Abschreibung
Statt der herkömmlichen linearen Abschreibung über 6 oder mehr Jahre erlaubt das neue Modell eine degressive Abschreibung mit hohen Anfangssätzen. Konkret sieht der Abschreibungsverlauf wie folgt aus:
- 75 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung
- 10 % im ersten Folgejahr
- 5 % im zweiten und dritten Folgejahr
- 3 % im vierten Folgejahr
- 2 % im fünften Folgejahr
Beispielrechnung
Ein Unternehmen kauft im August 2025 ein gebrauchtes E-Auto für 40.000 €. Die Abschreibung verteilt sich dann wie folgt:
- 2025: 30.000 € (75 %)
- 2026: 4.000 € (10 %)
- 2027: 2.000 € (5 %)
- 2028: 2.000 € (5 %)
- 2029: 1.200 € (3 %)
- 2030: 800 € (2 %)
👉 Insgesamt: 100 % in nur sechs Jahren – mit dem Großteil direkt im ersten Jahr.
Vorteile für Unternehmen
✅ Liquiditätsvorteile durch hohe Abschreibung gleich zu Beginn
✅ Niedrigere Steuerlast bereits im Jahr der Anschaffung
✅ Förderung nachhaltiger Mobilität im Betrieb
✅ Auch private Nutzung wird steuerlich erleichtert
Fazit: Jetzt investieren lohnt sich!
Die neue Regelung ist ein attraktives Instrument für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen und gleichzeitig steuerlich profitieren möchten. Dank der rückwirkenden Gültigkeit ab Juli 2025 können auch bereits getätigte Anschaffungen erfasst werden. Wer also noch in diesem Jahr investiert, sichert sich die vollen Vorteile der Turbo-Abschreibung.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Investitionssofortprogramm für klimafreundliche Wirtschaft, veröffentlicht am 19. Juli 2025










































